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Beschäftigung von Verwandten der Arbeitnehmer ohne vorherige SV-Anmeldung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6936/10/2025 Heft 6936 v. 12.2.2025

ASVG: § 33, § 111

VwGH 11. 12. 2024, Ra 2024/08/0137

Der Revisionswerber wurde gemäß § 111 Abs 1 Z 1 iVm § 33 Abs 1 und 2 ASVG mit zwei Geldstrafen zu je € 730,- bestraft, weil er zwei namentlich bezeichnete Dienstnehmer vor Arbeitsantritt nicht beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Pflichtversicherung angemeldet hat. Der Revisionswerber brachte vor, dass Mitarbeiter - entgegen den bestehenden Weisungen des Dienstgebers - Bekannte an der Arbeitsstelle empfangen oder Verwandte

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