vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Veranlagung sämtlicher Barmittel einer GmbH bei später insolventer Bank - Haftung des Geschäftsführers?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6935/5/2025 Heft 6935 v. 5.2.2025

GmbHG: § 25

Ein Geschäftsführer, der seine Obliegenheiten verletzt, haftet der Gesellschaft gemäß § 25 Abs 2 GmbHG für den daraus entstandenen Schaden. Ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ist stets unter Zugrundelegung einer Ex-ante-Sicht zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte