vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Behindertenvertrauensperson darf gleichzeitig Barrierefreiheitsbeauftragter sein

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6935/1/2025 Heft 6935 v. 5.2.2025

Seit 1. 1. 2025 sind Unternehmen mit mehr als 400 Arbeitnehmern zur Bestellung von Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet (siehe bereits ARD 6911/17/2024). In einer Anfragebeantwortung hat das Sozialministerium nun die Rechtsansicht bestätigt, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, wenn Behindertenvertrauenspersonen auch die ehrenamtliche Tätigkeit des Barrierefreiheitsbeauftragten übernehmen. Als Grundvoraussetzung gilt selbstverständlich, dass die betreffende Person der Bestellung zustimmt. Die zentrale Aufgabe von Barrierefreiheitsbeauftragten besteht darin, sich mit Fragen der umfassenden Barrierefreiheit zu befassen, Missstände aufzuzeigen und Verbesserungsvorschläge einzubringen und insbesondere mit Personen zusammenzuarbeiten, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit in den verschiedensten Bereichen zuständig sind. ( Quelle: www.vorlagenportal.at , News vom 27. 1. 2025)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte