AuslBG: § 3, § 28 Abs 1
VwGH 11. 9. 2024, Ra 2024/09/0041
Der Revisionswerber wurde als Inhaber/Betreiber eines Gastgewerbebetriebes bestraft, da er drei syrische Staatsangehörige beschäftigt hat, obwohl für diese keine arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen erteilt oder Bestätigungen ausgestellt worden waren. Er machte ein mangelndes Verschulden an der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung geltend, weil er mit der Prüfung des Vorliegens von Beschäftigungsbewilligungen neuer Mitarbeiter eine Buchhalterin beauftragt habe. Ihm könne nicht vorgeworfen werden, dass er kein ausreichendes "Organisationssystem installiert" gehabt habe.

