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Wissenswertes zur Betriebsratsumlage

Thema - ArbeitsrechtMag. Manfred LindmayrARD 6934/5/2025 Heft 6934 v. 29.1.2025

In vielen Unternehmen veranstaltet bzw unterstützt der Betriebsrat regelmäßig diverse Feiern und Feste für die Mitarbeiter, verteilt zu Weihnachten oder zu sonstigen wichtigen Anlässen Geschenke an die Arbeitnehmer, oder betreibt Ferienwohnungen und Sporteinrichtungen, die von den Arbeitnehmern kostengünstig genutzt werden können. Um diese Benefits finanzieren zu können, aber auch um die Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrates zu decken, kann die Belegschaft auf Antrag des Betriebsrates die Einhebung einer Betriebsratsumlage im Ausmaß von maximal 0,5 % des Bruttoentgelts beschließen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur Betriebsratsumlage und dem von ihr gespeisten Betriebsratsfonds.

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