vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abkommen mit Serbien über Soziale Sicherheit

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6934/3/2025 Heft 6934 v. 29.1.2025

Nach Art 15 des SoSi-Abkommens mit Serbien ist hinsichtlich der Kostenerstattung von Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft vorgesehen, dass der zuständige Träger dem Träger, der die Sachleistungen gewährt hat, die aufgewendeten Beträge mit Ausnahme der Verwaltungskosten erstattet. Mit BGBl III 2025/8 wurde nunmehr den Verbindungsstellen der Vertragsstaaten aufgetragen, die Art und Weise, die Fristen und die Modalitäten der Kostenerstattung für Sachleistungen zu vereinbaren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte