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Lang, Die Anwendung der Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA Deutschland bei mehreren Arbeitsverhältnissen, SWI 2024, 326

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6933/21/2025 Heft 6933 v. 22.1.2025

2024 wurde die Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA-Deutschland geändert: Arbeitnehmer, die mehr als 45 Arbeitstage oder mehr als 20 % aller Arbeitstage pro Jahr außerhalb der Grenzzone verbringen, fallen nicht unter diese Regelung. Das BMF vertritt die Ansicht, dass sowohl die 45-Tage- als auch die 20%-Grenze für jedes Arbeitsverhältnis separat berechnet werden müssen (vgl EAS 3450, ARD 6898/3/2024). Für Lang sprechen allerdings überzeugende Gründe dafür, eine Gesamtbetrachtung für das jeweilige Kalenderjahr vorzunehmen. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen müssten diese Grenzen daher für alle gemeinsam berechnet werden.

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