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Nachgeholte Bewerbung nach erfolgter Sperre der Notstandshilfe macht Leistungsentzug nicht rechtswidrig

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6933/14/2025 Heft 6933 v. 22.1.2025

AlVG: § 9, § 10

VwGH 25. 9. 2024, Ra 2024/08/0085

Das Arbeitsmarktservice hat dem in Bezug von Notstandshilfe stehenden Revisionswerber im Juli 2023 ein Stellenangebot für eine Teilzeitbeschäftigung in einem Schnellrestaurant übermittelt und ihn aufgefordert, sich für diese Stelle zu bewerben. Der Revisionswerber ist dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen, weshalb er auch nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und ein Dienstverhältnis in der Folge nicht begründet worden ist. Daraufhin wurde die Leistung der Notstandshilfe vom AMS für 6 Wochen eingestellt.

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