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Strittige Aliquotierungsregelung in Ausbildungskostenrückersatzklausel

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6933/6/2025 Heft 6933 v. 22.1.2025

AVRAG: § 2 Abs 3 Z 3

OGH 21. 11. 2024, 9 ObA 85/24a

Nach § 2d Abs 3 Z 3 AVRAG besteht eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückerstattung von (zunächst vom Arbeitgeber getragenen) Ausbildungskosten insbesondere dann nicht, wenn die Höhe der Rückerstattungsverpflichtung nicht aliquot, berechnet für jedes zurückgelegte Monat vom Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung bis zum Ende der zulässigen Bindungsdauer, vereinbart wird.

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