EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6
Das Zurücklegen einer Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 50 km in einer Zeit von etwa 75 Minuten ist bei optimaler Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmitteln jedenfalls zumutbar.
EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6
Das Zurücklegen einer Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 50 km in einer Zeit von etwa 75 Minuten ist bei optimaler Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmitteln jedenfalls zumutbar.
