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BFG: Steuerfreie Mitarbeiterrabatte auch für ehemalige Arbeitnehmer

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6931/16/2025 Heft 6931 v. 10.1.2025

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 21

Die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 21 EStG 1988 ist auch im Zusammenhang mit Mitarbeiterrabatten anzuwenden, die ehemaligen bzw in den Ruhestand getretenen Arbeitnehmern gewährt werden (hier: vergünstigte Kontoführungs- und Depotgebühren für einen ehemaligen Bank-Mitarbeiter).

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