ASVG: § 53b Abs 2 Z 1 ASVG
OGH 8. 10. 2024, 10 ObS 90/24v
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob die Klägerin, die im Jahr 2022 durchschnittlich 14 Mitarbeiter beschäftigte, ein "Unternehmen" iSd § 53b Abs 2 Z 1 ASVG betreibt und ihr daher ein Zuschuss nach Entgeltfortzahlung zusteht.

