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Unterhaltsabsetzbetrag - Durchschnittsbedarfssätze für 2025

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6931/4/2025 Heft 6931 v. 10.1.2025

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Durchschnittsbedarfssätze (Regelbedarfsätze) anzuwenden. Für 2025 wurden die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze mit Erlass des BMF vom 30. 12. 2024, 2024-0.927.964, wie folgt kundgemacht:

Altersgruppe 0-5 Jahre: € 350,-

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