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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2025

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6931/1/2025 Heft 6931 v. 10.1.2025

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2025 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 335,-,

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