KBGG: § 24 Abs 3
OGH 9. 7. 2024, 10 ObS 116/23s
Die Klägerin, ihr am 15. 3. 2020 geborener Sohn und der Vater des Kindes wohnen in Ungarn, wo der Vater unselbstständig erwerbstätig ist. Die Klägerin war bereits viele Jahre in Österreich unselbstständig erwerbstätig. Vom 1. 2. bis 23. 5. 2020 bezog sie Wochengeld.

