ABGB: § 877, § 1486
OGH 26. 6. 2024, 9 ObA 50/23b
Im vorliegenden Fall wurde der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers für nichtig erklärt. Der Arbeitgeber begehrt ua die Rückzahlung des Entgelts für Juli 2013. Das Berufungsgericht vertrat die Ansicht, dass der Rückforderungsanspruch auf die Entgeltzahlung für Juli 2013 bereits verjährt sei. Der OGH bestätigte die Rechtsansicht der Berufungsgerichts und wendet sich gegen die Auffassung des Arbeitgebers, dass hier die 30-jährige Verjährungsfrist zur Anwendung gelange:

