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Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2025

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6926/2/2024 Heft 6926 v. 27.11.2024

Seit zwei Jahren kommt es zu einer jährlichen Erhöhung der Familienbeihilfe, des Mehrkindzuschlages, des Kinderabsetzbetrages, des Kinderbetreuungsgeldes und des Familienzeitbonus (siehe BGBl I 2022/174, ARD 6824/20/2022). Nunmehr wurden die Werte für 2025 in der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2025 veröffentlicht (BGBl II 2024/314). Das Kinderbetreuungsgeld beträgt bei einer Anspruchsdauer von bis zu 365 Tagen für das Kalenderjahr 2025 ab der Geburt des Kindes € 41,14 täglich. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt für das Kalenderjahr 2025 in jedem Fall mindestens den Tagsatz nach § 24a Abs 1 Z 5 KBGG, höchstens jedoch € 80,12 täglich. Der Familienzeitbonus steigt im Jahr 2025 auf € 54,87 täglich. Der Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs 3 Z 1 EStG 1988 beläuft sich im Jahr 2025 je Kind auf € 70,90. Zu den Werten im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe (inkl Zuverdienstgrenze) siehe in BGBl II 2024/314.

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