Werden bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, FlexCo) Wohnungen an mitarbeitende Gesellschafter als Gegenleistung für ihre Arbeit überlassen, liegt bei der Arbeitgeber-GmbH eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung mit Vorsteuerabzug vor. In der Einkommensteuer sind die Sachbezugswerte "geldwerte Vorteile" nach § 15 EStG 1988. Barlohn und Sachbezugswerte sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nur soweit die "Gesamtausstattung" (Gesamtentlohnung) aus Barlohn und Sachbezug unangemessen hoch ist, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

