EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 35
BFG 29. 7. 2024, RV/1100060/2024
Der Beschwerdeführer war während des gesamten Kalenderjahres 2022 nichtselbstständig bei der Schweizer X AG beschäftigt. Er bezog einen Bruttolohn von CHF 99.766,70, darin war ua ein Bonus von CHF 7.500,- enthalten, der im Juni 2022 ausbezahlt wurde. Einer Mitteilung der Arbeitgeberin ist Folgendes zu entnehmen: "Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir freuen uns, dass der Vorstand der M AG und der Verwaltungsrat der V AG den Erfüllungsgrad der X-Managementziele für das Geschäftsjahr abschließend auf 100 % festgelegt hat. Damit erfolgt im Monat Juni die Auszahlung des Bonus in der Höhe des Nominalbetrages...".

