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Anspruch auf Ausgleichszulage für Familienangehörige von EU-Wanderarbeitnehmern

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6925/14/2024 Heft 6925 v. 20.11.2024

ASVG: § 292

RL 2004/38/EG : Art 7 Abs 1 iVm Art 2 Z 2 lit a

Der Ehegatte einer Unionsbürgerin, die in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit gemeinsam mit ihrem Ehegatten in Österreich lebt und hier erwerbstätig ist, hat als Familienangehöriger iSd Art 2 Z 2 lit a RL 2004/38/EG ein abgeleitetes unionsrechtliches Recht auf Aufenthalt in Österreich für mehr als 3 Monate gemäß Art 7 Abs 1 lit d RL 2004/38/EG . Dieses Aufenthaltsrecht begründet auch einen - für den Anspruch auf Ausgleichszulage notwendigen - rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich iSd § 292 Abs 1 ASVG, weil die Eigenschaft als Familienangehöriger (Ehegatte) einer Wanderarbeitnehmerin durch die Gewährung einer Ausgleichszulage nicht berührt wird. Verwehrte man dem Ehegatten einen Anspruch auf die österreichische Ausgleichszulage zu seiner (hier: rumänischen) Pension, hätte dies eine unzulässige Diskriminierung der Ehegattin als Wanderarbeitnehmerin zur Folge.

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