LSD-BG: § 27 Abs 1
VwGH 29. 8. 2024, Ro 2022/11/0005
Am 13. 2. 2017 führten Organe der Finanzpolizei eine Kontrolle auf dem Werksgelände der F GmbH in T durch. Für 20 Arbeitnehmer der rumänischen M Srl wurden die erforderlichen Lohnunterlagen nicht auf der Baustelle bereitgehalten. Deshalb wurde die M Srl aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen bis 15. 2. 2017 nachzureichen. Obwohl einige Unterlagen am selben Tag übermittelt wurden, wurden die weiteren gemäß § 22 LSD-BG erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgelegt.

