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BFG: Besteuerung eines in Österreich ansässigen Piloten nach dem DBA-Malta

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6924/16/2024 Heft 6924 v. 13.11.2024

DBA-Malta: Art 15 Abs 3, Art 23 Abs 1

Ist ein in Österreich ansässiger Pilot bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in Malta angestellt, so hat diesfalls der Quellenstaat (Malta) das Besteuerungsrecht. Der Ansässigkeitsstaat Österreich hat die Einkünfte nach Art 23 Abs 1 DBA-Malta hingegen von der Besteuerung freizustellen.

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