vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Anfechtung einer unwirksamen Kündigung wegen Schwangerschaft

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6924/9/2024 Heft 6924 v. 13.11.2024

RL 92/85/EWG : Art 10, Art 12

EuGH 27. 6. 2024, C-284/23, Haus Jacobus

Nach deutschem Recht muss ein Dienstnehmer gegen eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach deren Zugang beim Arbeitsgericht eine Klage auf Feststellung erheben (§ 4 deutsches Kündigungsschutzgesetz). Erlangt eine Arbeitnehmerin erst nach Ablauf dieser Frist Kenntnis von ihrer Schwangerschaft, muss sie dies dem Arbeitgeber unmittelbar mitteilen und binnen 2 Wochen einen Antrag beim Gericht auf Zulassung der verspäteten Klage stellen; mit dem Antrag ist auch die Klageerhebung zu verbinden (§ 5 Abs 3 dKSchG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte