BGBl II 2024/290, ausgegeben am 24. 10. 2024
Verordnung des BMF, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird
Anpassung der Wohnungsgrößen
Durch die Änderung des § 2 Abs 7a der Sachbezugswerteverordnung wird mit 1. 1. 2025 die abgabenrechtliche Begünstigung bei arbeitsplatznahen Unterkünften ausgeweitet. Die Änderungen sind erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2024 enden.

