EStG 1988: § 35
VwGH 14. 8. 2024, Ra 2023/13/0061
Hat der Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen ua durch eine eigene körperliche Behinderung, so steht ihm gemäß § 35 Abs 1 EStG 1988 ein Freibetrag zu, wenn er keine pflegebedingte Geldleistung erhält. Anstelle des Freibetrages können auch die tatsächlichen Kosten aus dem Titel der Behinderung geltend gemacht werden (§ 35 Abs 5 EStG 1988).

