DBA-USA: Art 4, Art 15
EStG 1988: § 1 Abs 2
War zwar ursprünglich eine 3-jährige Entsendung in die USA geplant und bestand zudem eine Verlängerungsoption auf weitere 2 Jahre, fasst der Abgabepflichtige jedoch schon nach nicht einmal 1,5 Jahren den Entschluss, wieder nach Österreich zurückzukehren, um seinen Söhnen eine problemlose Wiedereingliederung in die Schule in Österreich zu ermöglichen, und erfolgt die Rückkehr tatsächlich bereits nach 23 Monaten, so spricht dies dafür, dass auch während der Dauer des USA-Aufenthalts die engeren Bindungen zu Österreich bestanden.

