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Nichtauszahlung der Sozialhilfe aufgrund verspäteter Übermittlung von Lohnbestätigungen - Schadenersatz

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6922/5/2024 Heft 6922 v. 30.10.2024

AVRAG: § 2f Abs 1

ABGB: § 1295, § 1298

Hat eine Arbeitnehmerin um Sozialhilfe für einen bestimmten Monat angesucht, konnte sie aber wegen der Säumnis des Arbeitgebers die entsprechenden Lohnabrechnungen bzw Lohnbestätigungen nicht vorlegen und wurde die Sozialhilfe aus diesem Grund von der Behörde versagt, kann die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber Schadenersatz in Höhe der entgangenen Sozialhilfe verlangen.

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