Wird das Dienstverhältnis eines Mitarbeiters, der mit Anteilen an dem Start-Up-Unternehmen seines Arbeitgebers beteiligt wurde, während des Monats beendet, stellt sich die Frage, wie die Beitragsgrundlage der Beteiligung (die Anteile werden nicht veräußert) zu ermitteln ist. Grundsätzlich ist für die Ermittlung der Beitragsgrundlage der 30-fache Betrag der täglichen Höchstbeitragsgrundlage heranzuziehen. Bei einer untermonatigen Beendigung des Dienstverhältnisses ist jedoch die Höchstbeitragsgrundlage für die von der Dauer der Pflichtversicherung im Austrittsmonat umfassten Kalendertage heranzuziehen. Bei einer DV-Lösung zum 15. des Monats beträgt die Beitragsgrundlage im Jahr 2024 daher € 3.030,- (tägliche Höchstbeitragsgrundlage € 202,- x 15 Tage). ( Quelle: Magazin DGservice Nr 3/September 2024)

