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Neufestsetzung von Lehrlingseinkommen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6920/1/2024 Heft 6920 v. 16.10.2024

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2024 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 693,50, im 2. Lehrjahr € 884,60 und im 3. Lehrjahr € 1.243,10. (BGBl II 2024/272)

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