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Kommunalsteuerhaftung des Geschäftsführers

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6919/12/2024 Heft 6919 v. 9.10.2024

KommStG 1993: § 6a Abs 1

Wiener Dienstgeberabgabegesetz: § 6a Abs 1

Die Heranziehung des Vertreters zur Haftung erfordert, dass zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters und der Uneinbringlichkeit der Forderung ein Rechtswidrigkeitszusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang besteht, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeit Mittel für die Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat.

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