EStG 1988: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
BFG 30. 8. 2024, RV/2100313/2024
Die Beschwerdeführerin erzielte im Beschwerdejahr 2021 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie ist Musikerin und unterrichtet seit 2014 zudem an einem Institut die Fächer Viola und Violine. Bei den als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben für CDs, DVDs und Amazon-Music gab die Beschwerdeführerin an, dass sie die entsprechenden Musikstücke für ihre stilistische Orientierung gekauft habe. Die CDs habe sie erworben, um einzelne Stücke der CDs transkribieren zu können. Die DVD habe sie zur Diskussion in der Klasse gekauft. Das BFG verneinte die Abzugsfähigkeit:

