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Rechtsmissbrauch bei wiederholten Eheschließungen und Scheidungen zur Erlangung von Witwenpension

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6918/14/2024 Heft 6918 v. 2.10.2024

ASVG: § 265 Abs 1 und Abs 2

EheG: § 55a Abs 1

Geht die Bezieherin einer Witwenpension eine neue Ehe ein, fällt zwar der Anspruch auf Witwenpension weg, doch gebührt ihr eine (steuerbegünstigte) Abfertigung in der Höhe der 35-fachen monatlichen Witwenpension; wird die neue Ehe der Witwe ua durch Scheidung wieder aufgelöst, lebt der Anspruch auf die Witwenpension auf Antrag wieder auf.

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