Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstands gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen, oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach dem Gesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstands oder im Hinblick auf einen Krankenstand einvernehmlich beendet wird (§ 9 Abs 1 AngG, § 5 EFZG). Zu diesen Regelungen hat sich eine umfangreiche Judikatur entwickelt. Im Folgenden soll ein Überblick zu den wichtigsten Entscheidungen vermittelt werden.

