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Berücksichtigung von kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen beim Rehabilitationsgeld

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6916/10/2024 Heft 6916 v. 18.9.2024

ASVG: § 125 Abs 1, § 143a

Eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung ist beim Rehabilitationsgeld (§ 143a ASVG) gemäß § 125 Abs 1 letzter Satz ASVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Bemessungszeitraum - nicht jedoch während des laufenden Bezugs - eintritt.

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