AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 15. 5. 2024, 10 Ra 10/24z
Dem als Statiker beschäftigten Kläger unterlief bei der statischen Berechnung einer Brücke im Jänner 2022 ein Fehler, weil er der Berechnung eine Hauptstraße mit geringem Lkw-Anteil anstatt einer Autobahn mit hohem LKW-Anteil zugrunde legte. Warum er dies annahm, konnte im Verfahren nicht festgestellt werden. Ein vorgeschriebenes Vieraugenprinzip gab es zum Zeitpunkt der Er-

