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BFG: Arbeitsweg - keine Berücksichtigung zusätzlicher tatsächlicher Fahrtkosten

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6913/16/2024 Heft 6913 v. 28.8.2024

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6

BFG 14. 7. 2024, RV/1100187/2023

Die Beschwerdeführerin begehrte in ihrer Arbeitnehmerveranlagung 2021 das großes Pendlerpauschale und zusätzlich die Anerkennung von tatsächlichen Fahrtkosten (Kilometergelder) iHv € 11.563,- als Werbungskosten. Sie lege täglich eine einfache Strecke von 48 km zur Arbeit zurück, aufgrund der Distanz und des Schichtbetriebs sei es nicht möglich, ohne Fahrzeug die Wegstrecke zu bewerkstelligen. Wenn sie dies auf ein Jahr bei Annahme von 5 Wochen Urlaub und einer Woche Krankenstand hochrechne, so ergäben sich 22.080 km pro Jahr. Unter Anwendung des amtlichen Kilometergeldsatzes errechne sich damit eine Wegstreckenbelastung von € 14.131,- pro Jahr. Die durch das (große) Pendlerpauschale abgedeckte Wegstreckenkompensation betrage nicht einmal 11 % dessen, weshalb auch die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigen seien.

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