GlBG: § 17 Abs 1 Z 2
OLG Wien 24. 4. 2024, 8 Ra 18/24m
Der Kläger vertrat den Rechtsstandpunkt, dass mit dem Entzug seines Dienstwagens eine Altersdiskriminierung verbunden sei. Dem stimmt das Berufungsgericht jedoch ausgehend von den maßgeblichen erstgerichtlichen Feststellungen nicht zu:

