EStG 1988: § 67
VwGH 20. 6. 2024, Ra 2023/13/0167
Der Revisionswerber führte in seiner Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2013 und 2014 jeweils aus, er sei von seinem Schweizer Arbeitgeber von April 2008 bis August 2011 nach Österreich zur A GmbH entsandt worden. Nach Beendigung seiner Entsendung habe er Österreich wieder verlassen und habe in den Streitjahren keinen Wohnsitz mehr in Österreich gehabt. Er habe in den Veranlagungsjahren Bonuszahlungen erhalten, die sich teilweise auf seine Tätigkeit in Österreich bezögen und daher in Österreich zu besteuern seien.

