vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BMF-Erlass betreffend neue Rückerstattungszinsen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6912/3/2024 Heft 6912 v. 21.8.2024

Hat ein Unternehmen während der Corona-Pandemie zu Unrecht finanzielle Leistungen von der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) erhalten, entsteht ab 1. 8. 2024 in diesem Ausmaß ein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch (§§ 13 ff COFAG-NoAG). Die Rückerstattung ist vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festzusetzen und ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bis zur Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu verzinsen. Mit dem gegenständlichen Erlass hat das BMF die Höhe der Rückerstattungszinsen nun mit 5,88 % (bzw 4,88 %, wenn ein Teil des Betrages beihilfenrechtlich als finanzielle Leistung zusteht) in der Findok kundgemacht. (Erlass des BMF vom 9. 8. 2024, 2024-0.584.522, BMF-AV Nr 106/2024)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte