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Die Bestimmungen im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz für Hitze

Thema - ArbeitsrechtMMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.ARD 6911/5/2024 Heft 6911 v. 7.8.2024

Das Arbeitnehmerschutzrecht enthält zwar Bestimmungen über Hitze in Räumen, nicht aber über Hitze im Freien. Für Bauarbeiter enthält das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) eine Regelung, wonach Hitze als Schlechtwetter gilt, womit auf Anordnung des Arbeitgebers die Arbeit entfallen kann und der Bauarbeiter einen Lohnfortzahlungsanspruch in Höhe von 60 % hat. Die BUAK refundiert auf Antrag dem Arbeitgeber die bezahlten Schlechtwetterentschädigungen.

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