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Gerhartl, Anwendbarkeit des österreichischen Arbeitsrechts bei Auslandsbezug, RdW 2024/97

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6910/13/2024 Heft 6910 v. 31.7.2024

Der Artikel behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen österreichisches Arbeitsrecht bei Konstellationen mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Ein Auslandsbezug kann dabei durch verschiedene Faktoren entstehen, wie zB Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, Betriebssitz des Arbeitgebers im Ausland oder vorübergehende Entsendung des Arbeitnehmers nach Österreich. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind die Rom-I-Verordnung sowie bilaterale oder multilaterale Abkommen mit anderen Staaten. Primär ist eine etwaige Rechtswahlklausel der Vertragsparteien zu beachten, ohne Rechtswahl gilt das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes des Arbeitnehmers. Wird die Arbeit gewöhnlich nicht im selben Staat verrichtet (sodass kein gewöhnlicher Arbeitsort bestimmt werden kann), ist das Recht der Niederlassung des Arbeitgebers maßgeblich, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Ausnahmsweise kann auch das Recht eines anderen Staates anzuwenden sein, zu dem das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung aller Umstände eine engere Verbindung aufweist. Unabhängig davon sind österreichische Eingriffsnormen, wie ua Arbeitnehmerschutzvorschriften, Arbeitszeitregelungen oder Entgeltfortzahlungsregelungen, bei Erbringung der Arbeitsleistung in Österreich zwingend anzuwenden. Für Entsendungen nach Österreich sieht das LSD-BG Mindeststandards vor; für Arbeitnehmer mit Arbeitsort Österreich, die nicht entsandt sind, gelten laut LSD-BG nur die Entgeltbestimmungen des maßgeblichen Kollektivvertrags.

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