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Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe - BGBl

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6910/4/2024 Heft 6910 v. 31.7.2024

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verlieren Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahres den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als € 15.000,- jährlich dazuverdienen. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Studenten, deren Einkommen knapp an der Einkommensgrenze liegt, sind daher gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn ihr Gehalt steigt. Um das zu vermeiden, wurde nun durch BGBl I 2024/97 die Rechtsgrundlage geschaffen, dass die Zuverdienstgrenze sowohl im FLAG als auch im StudFG ab 2025 jährlich mit dem Anpassungsfaktor valorisiert wird. Gleichzeitig wurde die Zuverdienstgrenze für das Jahr 2024 in beiden Gesetzen - rückwirkend mit 1. 1. 2024 - auf € 16.455,- angehoben.

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