Ministerratsbeschluss 4. 7. 2024, 104a/1 NR 27. GP
1. Überblick
Am 4. 7. 2024 hat die Bundesregierung einen Ministerratsbeschluss gemäß § 33a Abs 5 EStG 1988 zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 gefasst.

