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Pensionsbonus: Ersatzzeiten aufgrund Arbeitslosengeldbezug nicht zu berücksichtigen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6908/13/2024 Heft 6908 v. 17.7.2024

ASVG: § 299a Abs 3 Z 1, Abs 7

OGH 14. 5. 2024, 10 ObS 32/24i

Die Klägerin ist geschieden und bezieht seit 1. 1. 2022 eine Alterspension. Ihr Gesamteinkommen iSd § 299a Abs 8 ASVG betrug im Jahr 2023 € 1.271,91 brutto (monatlich). Die Klägerin hat zum 1. 3. 2023 464 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit sowie weitere 12 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Teilversicherung (APG) erworben. Insgesamt erwarb sie 493 Versicherungsmonate. Zwischen Dezember 1981 und Dezember 1990 erwarb sie weiters 17 Monate an Ersatzzeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld.

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