Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen für das Homeoffice geschaffen und den geänderten Bedingungen bei Erbringung der Dienstleistung (auch) im Sozialversicherungsrecht Rechnung getragen. So wurde die Reichweite des Versicherungsfalls "Arbeitsunfall" auf die Erbringung von Dienstleistungen im Homeoffice ausgedehnt. Offen bleibt jedoch, welche Regelungen zur Anwendung kommen, wenn der Dienstnehmer im Homeoffice so genannten "gemischtwirtschaftlichen Tätigkeiten" nachgegangen ist. Anhand eines konkreten Sachverhalts geht die Autorin auf derartige Grenzfälle näher ein. Im praxisnahen Sachverhalt geht es um die sozial- sowie schadenersatzrechtliche Erfassung diverser Tätigkeiten von Dienstnehmern im Homeoffice. Konkret sind im Sachverhalt drei verschiedene Problembereiche auszumachen, nämlich 1. ein Arbeitsunfall im Homeoffice, 2. ein Wegunfall im Zusammenhang mit Homeoffice, sowie 3. Dienstnehmerhaftung bei im Homeoffice verursachten Schäden am Eigentum des Dienstgebers.

