EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 9
BFG 3. 6. 2024, RV/5100618/2023
Die Beschwerdeführerin ist bei einer Firma als Sattlerin beschäftigt. Dort werden gebrauchte Sättel für Pferde verkauft, die dann durch die Beschwerdeführerin an die Rücken der Tiere angepasst werden. In der Regel fährt sie zu diesem Zweck an zwei bis vier Tagen pro Woche zu ihren Kunden direkt in die Reitställe; die restliche Zeit arbeitet sie in der Werkstatt und nimmt die Anpas-

