GSVG: § 2 Abs 1 Z 4
VwGH 31. 1. 2024, Ra 2023/08/0027
Der Revisionswerber war von 2. 6. 1993 bis Februar/März 2006 alleiniger Geschäftsführer der F S. GmbH, die mit Mai 2005 in S. Immobilien GmbH umbenannt wurde. Im Juli 2005 kam es zur Einbringung des Betriebs durch die S. Immobilien GmbH in die neu gegründete Farben S. GmbH. Die Pensionszusage an den Revisionswerber für seine bis 2005 ausgeübte Tätigkeit der Führung eines Unternehmens verblieb bei der S. Immobilien GmbH. Die Pension (Firmenpension) wurde vom Revisionswerber seit März 2006 bezogen.

