ABGB: § 904, § 914, § 1334
OLG Wien 25. 1. 2024, 10 Ra 115/23i
Der Geschäftsführervertrag des Klägers enthielt ua auch eine Pensionszusage. Hinsichtlich der Auszahlung der Versorgungsleistungen war im diesbezüglichen Pensionsvertrag vorgesehen, dass die Auszahlung der monatlichen Rente jedenfalls nicht vor der Zahlung der Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung durch den Versicherer an die Arbeitgeber-Gesellschaft erfolgt. Dem Kläger war auch die Option eingeräumt worden, nach Abstimmung der Modalitäten mit der Gesellschaft, anstelle der Zahlung einer laufenden Alterspension die Abfindung seiner Ansprüche durch einmalige Kapitalzahlung zu verlangen (Kapitaloption). Eine eigenständige Vereinbarung über die Fälligkeit bei Ausübung der Kapitaloption war im Pensionsvertrag nicht vorgesehen. Im Verfahren war nur strittig, wann die Fälligkeit des Abfindungsbetrags eintrat.

