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Befristung nicht zwecks Erprobung: Ablaufhemmung eines befristeten DV einer Schwangeren

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6906/8/2024 Heft 6906 v. 3.7.2024

MSchG: § 10a

OGH 22. 3. 2024, 8 ObA 85/23t

Die Klägerin war bei der beklagten Arbeitgeberin ab 1. 6. 2022 als kaufmännische Angestellte im Office Management beschäftigt. Im Dienstvertrag wurde ein Probemonat vereinbart. Außerdem wurde vereinbart, dass die beiden darauffolgenden Monate als befristetes Arbeitsverhältnis gelten. Wird das Arbeitsverhältnis über die 3 Monate hinaus ohne besondere Befristung fortgesetzt, geht es in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.

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