ABGB: § 1154
OGH 24. 4. 2024, 9 ObA 19/24w
Zum Entgelt zählt jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, also auch alle Arten von Naturalleistungen. Die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken ist eine solche Naturalleistung (vgl OGH 30. 8. 2022, 8 ObA 52/22p, ARD 6824/8/2022). Können Naturalleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden, sind sie mit Geld abzulösen (vgl OGH 29. 11. 2016, 9 ObA 25/16s, ARD 6534/5/2017).

